In Rheinland-Pfalz werden Flussfische regelmäßig auf Schadstoffe untersucht. Im Vordergrund stehen dabei Untersuchungen auf Dioxine, Furane und Polychlorierte Biphenyle (PCB), die als verbreitete fortdauernde Altlasten zu einer überhöhten Belastung der Fische führen können.
Das Merkblatt wurde auf der Grundlage der neuesten EU-weiten Schadstoffverordnung sowie der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeiteten Kriterien für Verzehrempfehlungen für Flussfische erstellt. Da sich die toxikologischen Berechnungen auf Personen mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm beziehen, gelten die ausgesprochenen Empfehlungen für Erwachsene. Für Kinder sind sie nicht anwendbar. Allerdings ist aufgrund der festgestellten sehr geringen Belastungen von jungen Weißfischen der gelegentliche Konsum dieser Fische auch bei Kindern als unproblematisch anzusehen.
Das Merkblatt für Angler hat empfehlenden Charakter. Lebensmittelrechtliche Vorschriften des Handels, die das Inverkehrbringen nicht verzehrfähiger, mit Schadstoffen belasteter Fische grundsätzlichverbieten, bleiben davon unberührt.
Flussfische können sehr unterschiedlich belastet sein; in aller Regel sind aber ältere (und damit größere) und fettreichere Fische, z. B. Aal und große Brachsen und Welse, höher belastet – d.h. Parameter wie Fischart (Fettgehalt, Ernährungsweise), Alter, Größe, Ernährungszustand, Fangzeit und Fanggebiet/Lebensraum spielen dabei eineRolle. Die Zufuhr von PCBs aus Fischen kann für den Menschen deutlich reduziert werden, wenn vor dem Verzehr die Haut samt Unterhautfett entfernt wird. Die nachfolgend angegebenen Verzehrempfehlungen orientieren sich daher – soweit möglich – an Fischgrößen, die in der Regel geangelt werden:
Fischarten und –größen,
die nicht zum Verzehr geeignet sind: |
Fischarten und –größen, für die
keine Verzehrseinschränkungen gelten: |
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Aale aller Größen
Weißfische über 40 cm Welse über 50 cm |
Weißfische unter 40 cm
Welse unter 50 cm andere Fische wie:
Zander (alle Größen) Hecht (alle Größen) Barsch (alle Größen) |